AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB´s sind für Vertäge vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie vereinfachen, beschleunigen und standardisieren Vertragsabschlüsse. Werden AGB´s bei Vertragsabschluss gestellt ist es egal, ob diese einen gesonderten Bestandteil des Vertrags oder in den Vertrag selbst aufgenommen werden.
Es ist egal in welcher Schriftart die AGB´s verfasst worden sind oder welche Form der Vertrag hat. Auf die AGB`s muss nicht eindeutig hingewiesen werden. Im BGB ist die genaue Verwendung und die Einschränkungen dargestellt.Wann AGB´s Bestandteil des Vertrages werden, richtet sich in erster Linie nach dem BGB. Gegenüber Verbrauchern werden AGB nur Bestandteil des Vertrags wenn bei Vertragsabschluss der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.
Die AGB verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die Risikoverteilung und Haftung oft zu Gunsten des Verwenders. Durch das Risiko des Verbrauchers besteht das Bedürfnis, AGB´s einer Kontrolle zu unterwerfen und einzelne und/oder sittnwidrige Klauseln für nichtig zu erklären.
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln wurden weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen.
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08/18/10 10:04:43 am, 
